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AGB

Allgemeine Auftragsbedingungen der Firma Kollmann Immobilien

Mit der Verwendung der vorstehenden Angebote dieser Homepage anerkennt der Empfänger die nachstehenden Bedingungen. Als Verwendung der Angebote gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme wegen den angebotenen Objekten mit uns oder dem Eigentümer.

1. Die Angebote sind streng vertraulich und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Jede unbefugte Weitergabe an Dritte, auch Vollmachts- und Auftraggeber des Interessenten, führen in voller Höhe zur Provisionspflicht.

Provisionspflicht und Provisionsfälligkeit entsteht bei den nachgewiesenen Objekten auch dann, wenn der Auftraggeber, dessen Familienangehörige oder Dritte -nach Kenntniserhalt durch den Auftraggeber- von den Angeboten der Firma Kollmann Immobilien mittelbar oder unmittelbar Gebrauch machen.

2. Vorkenntnis der angebotenen Immobilie ist schlüssig zu beweisen und innerhalb 3 Tagen nach Erhalt dieses Angebotes schriftlich unter Angabe des anderen Anbieters bekanntzugeben, ansonsten gilt der Nachweis durch unsere Firma als anerkannt.

3. Unser Provisionsanspruch entsteht und ist fällig mit Abschluß des Hauptvertrages (Kauf-, Mietvertrag usw.), auch wenn dieser nicht unmittelbar sondern innerhalb 2 Jahren gerechnet ab Angebotsdatum zustande kommt. Dies gilt auch, wenn der Hauptvertrag zu vom ursprünglichen Auftrag abweichenden Bedingungen abgeschlossen wird oder der wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag erreicht wird. Die Provision ist auch dann zur Zahlung fällig, wenn der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung abgeschlossen wird. Dies gilt ebenso für die Einräumung von Optionsrechten.

4. Erst mit dem Abschluß eines durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung zustandegekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages sind Sie zur Zahlung der nachfolgenden Provisionen verpflichtet (dies gilt auch für zukünftig angebotene Objekte), fällig sofort nach Abschluß des entsprechenden Vertrages:

- bei Kauf: 5,95% des notariellen Kaufpreises inklusive gesetzlicher MWSt. für den Käufer bei Objekten bis Kaufpreis € 100.000,–.
3,57% des notariellen Kaufpreises inklusive gesetzlicher MWSt. für den Käufer bei Objekten ab Kaufpreis € 100.001,–

- bei Vermietung/Verpachtung:
Wohnungen/Häuser:  ab dem 01.06.2015 nach dem Bestellerprinzip.
gewerblich: Miet-/Pachtvertrag 3,57 Monatskaltmieten inklusive gesetzlicher MWSt. für den Mieter/Pächter

5. Kommt aufgrund unseres Angebotes statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes Rechtsgeschäft zustande (z.B. statt Kauf/Verpachtung oder umgekehrt, Verkauf oder Vermietung/Verpachtung lediglich eines Teiles des angebotenen Objektes), wird die Provision in der für das abgeschlossene Rechtsgeschäft gemäß Ziffer 4 üblichen Höhe in Rechnung gestellt.

6. Bei allen direkten oder indirekten Verhandlungen mit unserem Auftraggeber sind Sie verpflichtet, darauf hinzuweisen, daß der Nachweis bzw. die Vermittlung durch die Fa. Kollmann Immobilien zustandegekommen ist. Außerdem müssen Sie die Firma Kollmann Immobilien über den Stand und das Ergebnis der direkt geführten Verhandlungen informieren, insbesondere im Falle eines Vertragsabschlusses. Nach Vorlage dieses Vertrages ist die Firma Kollmann Immobilien berechtigt, Provision in der für das abgeschlossene Rechtsgeschäft gemäß Ziffer 4 üblichen Höhe in Rechnung zu stellen. Die Aufnahme von Verhandlungen mit uns oder einem von uns vermittelten Zweiten bedeutet Austragserteilung und die Anerkennung der Geschäftsbedingungen.

7. Ein anfallender Sachaufwand wird mit den anfallenden Kosten in Rechnung gestellt, die Kilometerpauschale beträgt € 1,01 inklusive Mehrwertsteuer pro Kilometer, der Zeitaufwand wird mit € 130,90 je Stunde inklusive Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

8. Für die Richtigkeit der Angaben seitens unserer Auftraggeber übernehmen wir keinerlei Haftung.

9. Zwischenverkauf, -vermietung, -verpachtung und Irrtum bleiben vorbehalten.

10. Die teilweise Unwirksamkeit einzelner vertraglicher Bestimmungen, wie auch von Teilen dieser Geschäftsbedingungen, berührt die Wirksamkeit der übrigen Abreden nicht. Ein unwirksamer Teil soll durch das Gesetz geschlossen werden.

11. Alle weiteren Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Textform.

12. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Senden.